Förderung Baumschnitt

Um die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen weiterhin zu unterstützen wird vom Land Baden-Württemberg, als ein zentraler Punkt der Streuobstkonzeption 2030, die Baumschnittförderung fortgesetzt. Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028.
Die Ankündigung der neuen Förderperiode durch das Land ist sehr kurzfristig, am 01.12.2025, erfolgt. Unser Sammelantrag muss deshalb sehr zügig, bis zum Ende der 1. Januarwoche fertiggestellt werden.

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft. 

  • Nicht förderfähig sind Bäume im Siedlungsbereich, in Hausgärten und in sonstigen eingezäunten Grundstücken, sowie auf Flächen mit Kompensations- oder Ausgleichsbindung.
  • Nicht förderfähig ist bereits durch andere Maßnahmen (z.B. kommunal) geförderter Baumschnitt. Grundsätzlich ist keine Doppelförderung mit anderen Programmen möglich!
  • Nur großkronige, starkwüchsige Bäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m sind förderfähig. Nicht förderfähig sind abgängige oder tote Bäume.
  • Die Bäume müssen ab dem dritten Standjahr stehen und in weiträumigem Abstand gepflanzt sein.
  • Gefördert wird ausschließlich Kern- oder Steinobst, keine Brennkirschen.
  • Förderbetrag 18 € pro Baum und Schnitt innerhalb der Förderperiode.
  • Jeder Baum darf im Zeitraum 2026–2028 nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden, auch wenn er mehrfach geschnitten wird.
  • Erhaltungspflicht: Die beantragten Bäume müssen während der gesamten Förderperiode erhalten bleiben.
  • Nachpflanzgebot: Ausgefallene Bäume sind nachzupflanzen.
  • Nur Streuobstbäume in Baden-Württemberg sind förderfähig. Die im Sammelantrag einbezogenen Flächen müssen in einem räumlichen Zusammenhang stehen (ob und ggf. in welcher Form das unseren Antrag betrifft, wird aktuell im Regierungspräsidium geklärt).
  • Vereinfachung: Das Einreichen von Flurstückskarten entfällt!!! Es genügt die Angabe, wieviele Bäume auf jedem einzelnen Grundstück im ersten, im zweiten und im dritten Schnittzeitraum der neuen Förderperiode 2026 – 2028 geschnitten werden. Welcher Baum in welchem Jahr bleibt dem Teilnehmer freigestellt.
  • Achtung, die 3 Schnittzeiträume sind wie folgt vorgegeben: 1. Schnittzeitraum von 01.02.2026 bis 15.04.2026; 2. Schnittzeitraum von 01.11.2026 bis 15.04.2027; 3. Schnittzeitraum von 01.11.2027 bis 15.04.2028
  • Die Einhaltung der Förderkriterien wird vor Ort durch die untere Verwaltungsbehörde kontrolliert. Die zur Kontrolle beauftragten Personen haben das Recht, die Grundstücke zum Zweck der Kontrolle jederzeit zu betreten. Bei Nichteinhaltung der Förderkriterien erfolgt die Rückforderung bereits erhaltener Fördermittel durch das zuständige Regierungspräsidium.

Sammelantragsstellung Förderung Baumschnitt im Streuobstbereich (2026–2028)

Der Sammelantrag des OGV Wolfschlugen umfasst die Durchführung und Förderung fachgerechter Baumschnittmaßnahmen an Streuobstbeständen im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028. Ziel des Antrags ist die langfristige Erhaltung, Pflege und ökologische Aufwertung traditioneller Streuobststrukturen durch regelmäßigen Erhaltungs- und Aufbauschnitt.

Im Rahmen des Sammelantrags werden Eigentümer*innen bzw. Bewirtschaftende von Streuobstbäumen gebündelt erfasst, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. Gefördert werden schwerpunktmäßig:

  • Erziehungsschnitt an jungen Bäumen
  • Erhaltungs- und Aufbauschnitt an mittelalten Beständen
  • Revitalisierungsschnitt an überalterten Bäumen

Der OGV Wolfschlugen übernimmt als zugelassener Sammelantragssteller für seine Mitglieder die Antragstellung sowie die Dokumentation und Abrechnung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, einschließlich Auszahlung der Fördermittel an die Teilnehmer. In diesem Sinne würden wir uns über Neumitglieder, die diesen Service für die kommende Förderperiode ebenfalls inAnspruch nehmen möchten, sehr freuen!

Alle Fragen hierzu beantwortet unser Fachwart Dr. Joachim Staudenraus, telefonisch tagsüber und abends bis 22:00 Uhr. Gerne auch per Email über die OGV-Homepage und die unten angegebenen Kontakte.

Obst- Gartenbauverein Wolfschlugen e.V.

Unsere Vereinsziele sind die Vermittlung von Informationen und der Erfahrungsaustausch zu den Bereichen Blumen, Gemüse, Zierpflanzen, Gartengestaltung und Obstbau. Dazu bieten wir Vorträge, Lehrgänge und Exkursionen an.

Wir bewirtschaften  zwei Streuobstwiesen   Auf diesen Wiesen finden, für alle Interessenten offen, regelmäßig Schnitt- und Pflegeunterweisungen statt

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